REG_2019_1154 · über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates
Auf der Jahrestagung 2016 der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) in Vilamoura (Portugal) haben die Vertragsparteien, die kooperierenden Nichtvertragsparteien, die Rechtsträger oder Rechtsträger im Fischereisektor der ICCAT anerkannt, dass die alarmierende Lage der Bestände von Schwertfisch (Xiphias gladius) im Mittelmeer (im Folgenden „Schwertfisch aus dem Mittelmeer“), die seit 30 Jahren überfischt werden, angegangen werden muss. Zu diesem Zweck — und um den Zusammenbruch der Bestände zu verhindern — hat die ICCAT nach einer Analyse des wissenschaftlichen Gutachtens des Ständigen Ausschusses für Forschung und Statistik (SCRS) die Empfehlung 16-05 verabschiedet, in der sie einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer (im Folgenden „ICCAT-Wiederauffüllungsplan“) festlegte. In Anbetracht der Tatsache, dass die derzeitige Biologie, Struktur und Dynamik der Population der Schwertfischbestände im Mittelmeer es selbst bei Ergreifung drastischer und dringender Bewirtschaftungsmaßnahmen (wie etwa einer völligen Schließung der Fischerei) nicht ermöglichen würden, auf kurze Sicht den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) zu erreichen, deckt der ICCAT-Wiederauffüllungsplan den Zeitraum 2017–2031 ab. Die ICCAT-Empfehlung 16-05 trat am 12. Juni 2017 in Kraft und ist für die Union bindend.
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