ErwGr. 5

REG_2019_1155 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

Das Verfahren für die Beantragung von Visa sollte für den Antragsteller möglichst einfach sein. Es sollte klar sein, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Visumantrags zuständig ist, insbesondere wenn der geplante Besuch mehrere Mitgliedstaaten einschließt. Visumanträge sollten in den Mitgliedstaaten nach Möglichkeit elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden können. Das Antragsformular sollte von den Antragstellern auch elektronisch unterzeichnet werden können, wenn die elektronische Signatur durch den zuständigen Mitgliedstaat anerkannt wird. Für die einzelnen Verfahrensschritte sollten Fristen festgesetzt werden, auch damit Reisende vorausplanen und Stoßzeiten in den Konsulaten vermeiden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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