ErwGr. 4

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Ein wesentlicher Teil der Altersrenten wird im Rahmen staatlicher Systeme bereitgestellt. Ungeachtet der in den Verträgen festgelegten ausschließlichen nationalen Zuständigkeit für die Organisation der Altersvorsorgesysteme sind angemessene Einkommen und die finanzielle Nachhaltigkeit der nationalen Altersvorsorgesysteme entscheidend für die Stabilität der Union als Ganzes. Wenn größere Teile der in Europa in Form von Barmitteln und Spareinlagen vorhandenen Ersparnisse in langfristige Anlageprodukte, etwa freiwillige Altersvorsorgeprodukte mit dem Ziel einer langfristigen Altersvorsorge, geleitet werden könnten, hätte dies sowohl für Einzelpersonen — denen höhere Renditen und eine angemessenere Versorgung zugutekämen — als auch für die Wirtschaft im Allgemeinen positive Auswirkungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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