ErwGr. 4

REG_2019_1239 · zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU

Diese Verordnung dient hauptsächlich dazu, harmonisierte Regeln für die Bereitstellung der für Hafenaufenthalte vorgeschriebenen Informationen festzulegen, insbesondere indem dafür Sorge getragen wird, dass jedem nationalen zentralen Meldeportal für den Seeverkehr dieselben Datensätze auf dieselbe Weise gemeldet werden können. Ziel dieser Verordnung ist es auch, die Übermittlung von Informationen zwischen den Anmeldern, den zuständigen Behörden und den Hafendiensteanbietern im Anlaufhafen und anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Anwendung dieser Verordnung sollte keine zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen der Meldeverpflichtungen zur Folge haben und die anschließende Speicherung und Verarbeitung von Informationen auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2019_1239 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2019_1239 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.