(1)Die Größe eines Fisches wird, wie in Schaubild 1 gezeigt, von der Spitze des Mauls bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.
(2)Die Größe von Kaisergranat ( Nephrops norvegicus) wird, wie in Schaubild 2 gezeigt, gemessen: — entweder als Panzerlänge parallel zur Mittellinie von der Basis eines Augenstiels bis zum mittleren Punkt am äußeren Rand des Rückenpanzers oder — als Gesamtlänge von der Spitze des Rostrums bis zum hinteren Ende des Telsons, ohne die Seten (Gesamtlänge). Bei abgetrennten Kaisergranatschwänzen: vom vorderen Rand des ersten vorhandenen Schwanzsegments bis zum hinteren Ende des Telsons, ohne die Seten. Der Schwanz wird flachliegend in ungestrecktem Zustand an der Oberseite gemessen.
— entweder als Panzerlänge parallel zur Mittellinie von der Basis eines Augenstiels bis zum mittleren Punkt am äußeren Rand des Rückenpanzers oder
— als Gesamtlänge von der Spitze des Rostrums bis zum hinteren Ende des Telsons, ohne die Seten (Gesamtlänge).
(3)Die Größe von Hummer ( Homarus gammarus) aus der Nordsee mit Ausnahme des Skagerraks oder des Kattegats wird, wie in Schaubild 3 gezeigt, als Panzerlänge parallel zu der Mittellinie von der Basis eines Augenstiels bis zum äußeren Rand des Panzers gemessen.
(4)Die Größe von Hummer ( Homarus gammarus) aus dem Skagerrak oder Kattegat wird gemessen, wie in Schaubild 3 gezeigt: — als Panzerlänge parallel zur Mittellinie von der Basis eines Augenstiels bis zum mittleren Punkt am äußeren Rand des Rückenpanzers oder — als Gesamtlänge von der Spitze des Rostrums bis zum hinteren Ende des Telsons, ohne die Seten.
— als Panzerlänge parallel zur Mittellinie von der Basis eines Augenstiels bis zum mittleren Punkt am äußeren Rand des Rückenpanzers oder
— als Gesamtlänge von der Spitze des Rostrums bis zum hinteren Ende des Telsons, ohne die Seten.
(5)Die Größe von Langusten ( Palinurus spp.) wird, wie in Schaubild 4 gezeigt, gemessen als Panzerlänge parallel zur Mittellinie von der Spitze des Rostrums bis zum mittleren Punkt am äußeren Rand des Rückenpanzers.
(6)Die Größe von Muscheln wird, wie in Schaubild 5 gezeigt, an der Stelle des größten Durchmessers gemessen.
(7)Die Größe von Seespinnen ( Maja squinado) wird, wie in Schaubild 6 gezeigt, als Panzerlänge entlang der Mittellinie vom Rand des Panzers zwischen den Rostren bis zum hinteren Ende des Panzers gemessen.
(8)Die Größe von Taschenkrebsen ( Cancer pagurus) wird, wie in Schaubild 7 gezeigt, als maximale Breite des Panzers im rechten Winkel zu der von vorne nach hinten verlaufenden Mittellinie des Panzers gemessen.
(9)Die Größe von Wellhornschnecken ( Buccinum spp.) wird, wie in Schaubild 8 gezeigt, als Länge des Gehäuses gemessen.
(10)Die Größe von Schwertfischen ( Xiphias gladius) wird, wie in Schaubild 9 gezeigt, als Länge vom Unterkiefer bis zur Schwanzflossengabelung gemessen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025
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