ErwGr. 4

REG_2019_1243 · zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission vereinbarten sodann in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (6) einen neuen Rahmen für delegierte Rechtsakte und erkannten an, dass alle bestehenden Rechtsvorschriften an den mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Rechtsrahmen angepasst werden müssen. Sie kamen insbesondere überein, dass der umgehenden Anpassung aller Basisrechtsakte, in denen noch auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, hohe Priorität eingeräumt werden muss. Die Kommission verpflichtete sich, einen Vorschlag für diese Anpassung bis Ende 2016 vorzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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