ErwGr. 45

REG_2019_125 · über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten

Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, sollten die Verarbeitung und der Austausch von Informationen den geltenden Vorschriften für die Verarbeitung und den Austausch personenbezogener Daten nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) und der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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