ErwGr. 3

REG_2019_1390 · zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und nach Möglichkeit die Zahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verringern, sollten nach der Annahme der einschlägigen OECD-Prüfrichtlinien zwei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität sowie neun neue Prüfmethoden zur Bestimmung der Toxizität für die menschliche Gesundheit festgelegt und sieben Prüfmethoden aktualisiert werden. Elf dieser Prüfmethoden betreffen In-vitro-Prüfungen auf Reizung/Verätzung der Haut und der Augen, Sensibilisierung der Haut, Genotoxizität und endokrine Effekte. Die Interessenträger wurden zu der vorgeschlagenen Änderung konsultiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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