ErwGr. 1

REG_2019_1700 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

Statistische Daten und Indikatoren sind für eine verantwortungsbewusste faktengestützte Politik von zentraler Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 und der Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung spielen soziale Indikatoren eine wesentliche Rolle dabei, für die Hauptprioritäten der Union Informationen bereitzustellen und diese Prioritäten zu unterstützen. Diese Prioritäten beziehen sich insbesondere auf Folgendes: inklusives und nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen; sozialer Zusammenhalt, die Verringerung der Armut, der Ungleichheiten und der sozialen Ausgrenzung; die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Gleichbehandlung; ferner Qualifikationen, Mobilität und digitale Wirtschaft. Insbesondere werden soziale Indikatoren gebraucht, um eine tragfähige statistische Basis zur Erarbeitung und Überwachung der politischen Strategien bereitzustellen, mit denen die Union und die Mitgliedstaaten diese Prioritäten verwirklichen möchten. Um die Krisenfestigkeit der Union zu verbessern, ihre Kohäsionsziele zu erreichen und das Wohlstandsniveau zu erhalten, bedarf es hochwertiger Sozialstatistiken. Solide Daten sind auch als Bollwerk gegen Desinformation unerlässlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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