ErwGr. 16

REG_2019_1700 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

Die geltenden Rechtsvorschriften der Union für Sozialstatistiken auf der Grundlage von Einzeldaten wurden erlassen, um einem seinerzeit bestehenden spezifischen Politikbedarf zu begegnen. Allerdings ist der soziale Bereich durch neue und sich rasch verändernde Gegebenheiten geprägt. Neue soziale Umstände und Phänomene erfordern eine Aktualisierung des geltenden Rechtsrahmens auf Unionsebene. Daher sollte mit dieser Verordnung für eine breite statistische Grundlage gesorgt werden, die den aktuellen Bedarf angemessen deckt, ihn widerspiegelt und die Erhebung und Generierung statistischer Daten ermöglicht, die den künftigen Bedürfnissen der politischen Entscheidungsträger, der Nutzer und der breiten Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der statistischen Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene entsprechen. Diese Verordnung sollte insbesondere ein hohes Maß an Flexibilität im Hinblick auf die künftigen Entwicklungen im Bereich der Statistiken über Personen und Haushalte bieten. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass die Datenerhebung unter Nutzung der letzten technologischen Veränderungen durchgeführt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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