ErwGr. 8

REG_2019_1700 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

Europäische Statistiken über Personen und Haushalte werden gegenwärtig auf der Grundlage mehrerer Rechtsakte erhoben, welche die Erhebungen über Personen und Haushalte, die Bevölkerungsstatistik, die Volks- und Wohnungszählungen sowie Daten regeln, die vorwiegend aus Verwaltungsquellen erhoben werden. Einige Daten stammen auch aus Unternehmenserhebungen. Trotz erheblicher Verbesserungen in den letzten Jahren besteht Bedarf daran, die Datenerhebung für Statistiken auf der Grundlage unionsweiter Erhebungen über Personen und Haushalte weiter zu integrieren und zu straffen und dabei stärker auf Ganzheitlichkeit zu setzen. Um solide Daten für Forschung und Politikgestaltung zu erhalten, muss unbedingt stärker in hochwertige, genauere und ganzheitlichere Datenerhebung investiert werden, da solide Daten eine Grundvoraussetzung für verantwortungsbewusste Politikgestaltung sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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