Art. 4 – Stoffspezifische Risikobewertung

REG_2019_1871 · betreffend die Referenzwerte für Maßnahmen für nicht zulässige pharmakologisch wirksame Stoffe, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs enthalten sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/34/EG

(1)Die EFSA wird um eine stoffspezifische Risikobewertung zur Feststellung ersucht, ob die Referenzwerte für Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Stoffe, a) die Blutdyskrasien oder eine Allergie auslösen (ausgenommen eine Hautsensibilisierung); b) bei denen es sich um hochwirksame Karzinogene handelt; c) deren Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden kann, wenn es experimentelle oder andere Nachweise dafür gibt, dass bei Anwendung des Werts für das toxikologische Screening von 0,0025 μg/kg Körpergewicht pro Tag möglicherweise kein ausreichender Gesundheitsschutz gegeben ist.
(2)Die Kommission ersucht die EFSA gegebenenfalls um eine stoffspezifische Risikobewertung zur Feststellung, ob ein Referenzwert für Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit geeignet ist, wenn die Anwendung der Methode gemäß Artikel 3 Absatz 4 darauf hindeutet, dass der Wert für das toxikologische Screening, geteilt durch die jeweilige Nahrungsaufnahme, niedriger ist als die von den amtlichen Kontrolllaboratorien mittels Analyse erreichbaren Werte und dass innerhalb eines kurz- bis mittelfristigen Zeithorizonts nur wenig oder gar keine Möglichkeiten einer deutlichen Verbesserung der Analysefähigkeit bestehen.
(3)Ist die stoffspezifische Risikobewertung aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf bestimmte Aspekte der toxikologischen Bewertung oder der Bewertung der Exposition nicht eindeutig und gibt es keine Garantien dafür, dass die niedrigste mittels Analyse erreichbare Konzentration für die Verbraucher ausreichend sicher ist, bemühen sich die europäischen und die nationalen Referenzlaboratorien um eine Verbesserung der Sensibilität der Analysemethoden, um niedrigere Konzentrationen durchsetzen zu können, und die Referenzwerte für Maßnahmen werden auf Werte festgesetzt, die niedrig genug sind, um eine Verbesserung hinsichtlich der niedrigsten erreichbaren Werte zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2019_1871 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2019_1871 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.