ErwGr. 3

REG_2019_1890 · über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, wie sie insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, namentlich mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Diese Verordnung sollte unter Achtung dieser Rechte und Grundsätze angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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