Art. 99 – Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur umfasst
a)einen Verwaltungsrat,
b)einen Exekutivdirektor,
c)stellvertretende Exekutivdirektoren und
d)einen Grundrechtsbeauftragten.
Ein Konsultationsforum unterstützt die Agentur als beratende Stelle.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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