ErwGr. 1

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Ziel der Unionspolitik im Bereich der Verwaltung der Außengrenzen ist die Entwicklung und Einführung einer integrierten europäischen Grenzverwaltung auf nationaler Ebene und auf Ebene der Union als notwendige Ergänzung der Freizügigkeit innerhalb der Union und als wesentliches Element des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Eine integrierte europäische Grenzverwaltung ist von entscheidender Bedeutung für eine bessere Migrationsverwaltung. Ziel ist, das Überschreiten der Außengrenzen effizient zu steuern und Migrationsdruck sowie potenzielle künftige Bedrohungen an diesen Grenzen zu bewältigen, und somit einen Beitrag zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension zu leisten und ein hohes Maß an innerer Sicherheit in der Union sicherzustellen. Gleichzeitig ist es erforderlich, unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Wahrung der Freizügigkeit innerhalb der Union vorzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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