ErwGr. 129

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Obwohl das Vereinigte Königreich nicht an dieser Verordnung beteiligt ist, wurde ihm aufgrund seines Status als Mitgliedstaat die Möglichkeit gewährt, mit der Europäischen Grenz- und Küstenwache zusammenarbeiten. Im Hinblick darauf, dass das Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 50 EUV seine Absicht mitgeteilt hat, aus der Union auszutreten, sollten für die operative Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich auf der Grundlage dieser Verordnung geltende Sonderregelungen bis zu dem Tag gelten, an dem die Verträge gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden, oder, sofern ein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, in dem solche Sonderregelungen geregelt werden, nach Artikel 50 EUV bis zu diesem Datum abgeschlossen wurde, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Austrittsabkommens.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 129 REG_2019_1896 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 129 REG_2019_1896 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.