ErwGr. 1

REG_2019_1926 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal

Am 2. März 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/384 (1) erlassen, mit dem das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal (im Folgenden „Abkommen“) (2) geschlossen wurde. Das Abkommen trat am 20. November 2014 in Kraft und ist noch in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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