ErwGr. 4

REG_2019_1933 · zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der produzierten Güter gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates

Die in der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 vorgeschriebene Produktliste („Prodcom-Liste“) ist für alle Mitgliedstaaten gleich und im Interesse der Vergleichbarkeit der Daten der Mitgliedstaaten erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2019_1933 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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