ErwGr. 6

REG_2019_1939 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 hinsichtlich zusätzlicher Emissionsstrategien, des Zugangs zu Fahrzeug-OBD-Informationen und zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, der Messung von Emissionen in Kaltstartphasen und der Verwendung transportabler Emissionsmesseinrichtungen (PEMS) zur Messung der Partikelzahl in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge

Die mit dieser Verordnung eingeführten Anforderungen für die Prüfung der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge sollten nicht rückwirkend für Motoren und Fahrzeuge gelten, die vor der Einführung dieser Anforderungen typgenehmigt wurden. Die Änderungen in den Anhängen I, II und III der vorliegenden Verordnung sollten daher nur für die Prüfung der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher neuer Typen von Motoren oder Fahrzeugen gelten, d. h. für Motoren oder Fahrzeuge, die gemäß den durch diese Verordnung eingeführten Änderungen typgenehmigt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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