ErwGr. 6

REG_2019_2 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Da die geltenden zeitlichen Beschränkungen durch eine solche Wet-Lease-Übereinkunft gelockert würden, hätte diese auch Auswirkungen auf die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, in der zeitliche Beschränkungen vorgesehen sind, wenn Luftfahrtunternehmen der Union Luftfahrzeuge von Luftfahrtunternehmen eines Drittlands auf Wet-Lease-Basis anmieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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