Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2019_2019 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission

(1)Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 Litern und höchstens 1 500 Litern festgelegt.
(2)Diese Verordnung gilt nicht für a) gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, mit Ausnahme gewerblicher Gefriertruhen; b) Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion; c) mobile Kühlgeräte; d) Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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