Anhang V – Funktionsfähigkeit nach der Dauerprüfung

REG_2019_2020 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission

Zur Überprüfung des Lichtstromerhalts und des Überlebensfaktors werden LED- und OLED-Lichtquellenmodelle einer Dauerprüfung unterzogen.
Diese Dauerprüfung erfolgt nach dem nachstehend aufgeführten Prüfverfahren.
Dabei prüfen die Behörden eines Mitgliedstaats zehn Exemplare des Modells.
Die Dauerprüfung für LED- und OLED-Lichtquellen wird wie folgt durchgeführt:
a)Umgebungsbedingungen und Prüfaufbau: i) Die Schaltzyklen werden in einem Raum mit einer Umgebungstemperatur von 25 ± 10 °C und einer durchschnittlichen Luftgeschwindigkeit von weniger als 0,2 m/s durchgeführt. ii) Bei den Schaltzyklen werden die Lichtquellen der Stichprobe vertikal in der Luft mit der Fassung nach oben befestigt.
Hat der Hersteller oder Importeur jedoch erklärt, dass die Lichtquelle nur für eine bestimmte Ausrichtung geeignet ist, werden die Lichtquellen in dieser Ausrichtung befestigt. iii) Die bei den Schaltzyklen angelegte Spannung hat einen Toleranzbereich von 2 %.
Der Oberschwingungsgehalt der Versorgungsspannung darf 3 % nicht übersteigen.
Anleitungen zur Versorgungsspannungsquelle sind in Normen enthalten.
Lichtquellen, die für den Betrieb bei Netzspannung ausgelegt sind, werden bei 230 V und 50 Hz geprüft, auch wenn die Produkte bei unterschiedlichen Stromversorgungsbedingungen betrieben werden können.
i)Die Schaltzyklen werden in einem Raum mit einer Umgebungstemperatur von 25 ± 10 °C und einer durchschnittlichen Luftgeschwindigkeit von weniger als 0,2 m/s durchgeführt.
ii)Bei den Schaltzyklen werden die Lichtquellen der Stichprobe vertikal in der Luft mit der Fassung nach oben befestigt.
Hat der Hersteller oder Importeur jedoch erklärt, dass die Lichtquelle nur für eine bestimmte Ausrichtung geeignet ist, werden die Lichtquellen in dieser Ausrichtung befestigt.
iii) Die bei den Schaltzyklen angelegte Spannung hat einen Toleranzbereich von 2 %.
Der Oberschwingungsgehalt der Versorgungsspannung darf 3 % nicht übersteigen.
Anleitungen zur Versorgungsspannungsquelle sind in Normen enthalten.
Lichtquellen, die für den Betrieb bei Netzspannung ausgelegt sind, werden bei 230 V und 50 Hz geprüft, auch wenn die Produkte bei unterschiedlichen Stromversorgungsbedingungen betrieben werden können.
b)Dauerprüfverfahren: i) Messung des anfänglichen Lichtstroms: Vor Beginn des Schaltzyklus der Dauerprüfung wird der Lichtstrom der Lichtquelle gemessen. ii) Schaltzyklen: Die Lichtquelle wird ohne Unterbrechung über 1 200 kontinuierlich wiederholte Schaltzyklen betrieben.
Ein vollständiger Schaltzyklus besteht aus 150 Minuten, in denen die Lichtquelle bei Volllast eingeschaltet ist, und 30 Minuten, in denen sie ausgeschaltet ist.
Die erfassten Betriebsstunden (3 000 Stunden) umfassen nur diejenigen Zeiträume des Schaltzyklus, in denen die Lichtquelle eingeschaltet war, d. h. die Gesamtdauer der Prüfung beträgt 3 600 Stunden. iii) Messung des abschließenden Lichtstroms: Am Ende der 1 200 Schaltzyklen wird festgestellt, ob Lichtquellen ausgefallen sind (siehe „Überlebensfaktor“ in Anhang IV Tabelle 6), und der Lichtstrom der Lichtquellen, die nicht ausgefallen sind, wird gemessen. iv) Für jedes der Exemplare der Stichprobe, das nicht ausgefallen ist, wird der am Ende der Prüfung gemessene Lichtstrom durch den gemessenen anfänglichen Lichtstrom dividiert.
Zur Berechnung des ermittelten Wertes des Lichtstromerhalts X LMF % werden die Ergebnisse über die Zahl aller Exemplare, die nicht ausgefallen sind, gemittelt.
i)Messung des anfänglichen Lichtstroms: Vor Beginn des Schaltzyklus der Dauerprüfung wird der Lichtstrom der Lichtquelle gemessen.
ii)Schaltzyklen: Die Lichtquelle wird ohne Unterbrechung über 1 200 kontinuierlich wiederholte Schaltzyklen betrieben.
Ein vollständiger Schaltzyklus besteht aus 150 Minuten, in denen die Lichtquelle bei Volllast eingeschaltet ist, und 30 Minuten, in denen sie ausgeschaltet ist.
Die erfassten Betriebsstunden (3 000 Stunden) umfassen nur diejenigen Zeiträume des Schaltzyklus, in denen die Lichtquelle eingeschaltet war, d. h. die Gesamtdauer der Prüfung beträgt 3 600 Stunden.
iii) Messung des abschließenden Lichtstroms: Am Ende der 1 200 Schaltzyklen wird festgestellt, ob Lichtquellen ausgefallen sind (siehe „Überlebensfaktor“ in Anhang IV Tabelle 6), und der Lichtstrom der Lichtquellen, die nicht ausgefallen sind, wird gemessen.
iv)Für jedes der Exemplare der Stichprobe, das nicht ausgefallen ist, wird der am Ende der Prüfung gemessene Lichtstrom durch den gemessenen anfänglichen Lichtstrom dividiert.
Zur Berechnung des ermittelten Wertes des Lichtstromerhalts X LMF % werden die Ergebnisse über die Zahl aller Exemplare, die nicht ausgefallen sind, gemittelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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