ErwGr. 14

REG_2019_2020 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission

Die verbindlichen Ökodesign-Anforderungen gelten für in der Union in Verkehr gebrachte Produkte unabhängig von ihrem Installations- und Nutzungsort und sollten daher nicht von der Anwendung abhängig gemacht werden, in der das Produkt verwendet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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