ErwGr. 10

REG_2019_2022 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission

Nicht für den Haushaltsgebrauch bestimmte Geschirrspüler weisen besondere Eigenschaften und Verwendungszwecke auf. Sie unterliegen anderen Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) über Maschinen, und sollten nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung aufgenommen werden. Die Bestimmungen für Haushaltsgeschirrspüler sollten auch für Geschirrspüler gelten, die die gleichen technischen Eigenschaften wie Haushaltsgeschirrspüler aufweisen, aber in einem anderen Umfeld genutzt werden. Alle Haushaltsgeschirrspüler sollten unabhängig von den angewandten Methoden Mindestanforderungen in Bezug auf die Reinigung und die Trocknung erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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