Art. 8 – Überprüfung

REG_2019_2023 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags bis zum 25. Dezember 2025 vor.
Bei der Überprüfung bewertet sie insbesondere:
a)das Verbesserungspotenzial mit Blick auf die Energie- und Umweltbilanz von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern;
b)die Entwicklung des Verbraucherverhaltens und die Umsetzbarkeit eines obligatorischen Feedback-Mechanismus in Bezug auf die Beladung des Geräts und den Energieverbrauch des gewählten Programms;
c)die Wirksamkeit der bestehenden Anforderungen an die Ressourceneffizienz;
d)ob im Einklang mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft für Produkte zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Ressourceneffizienz festgelegt und unter anderem weitere Ersatzteile in den Anwendungsbereich einbezogen werden sollten;
e)die Umsetzbarkeit und Zweckmäßigkeit neuer Anforderungen an die automatische Dosierung von Waschmitteln und anderen Zusatzstoffen;
f)die Umsetzbarkeit und Zweckmäßigkeit neuer Anforderungen an die Reduzierung von Mikroplastik am Wasserauslass, z. B. Filter.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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