ErwGr. 13

REG_2019_2117 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Auf der CoP 18 wurden auch neue Nomenklaturreferenzen für Tiere und Pflanzen angenommen, die sich insbesondere auf eine Reihe von Arten der Gattung Ovis und mehrere Arten der Familie Felidae beziehen. Diese Änderungen müssen sich in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 widerspiegeln, wobei die derzeit geltenden strengeren EU-Maßnahmen für die Einfuhr der zuvor als Ovis ammon bezeichneten Arten gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission (2) beizubehalten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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