Art. 20 – Pilotstudien

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

(1)Ermittelt die Kommission (Eurostat) Bedarf an erheblichen neuen Datenanforderungen oder Verbesserungen an Datensätzen im Anwendungsbereich dieser Verordnung, kann sie vor einer neuen Datenerhebung veranlassen, dass die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis Pilotstudien durchführen. Diese Pilotstudien schließen Pilotstudien zu den Bereichen „internationaler Dienstleistungsverkehr“, „Immobilien“, „Finanzindikatoren“ sowie „Umwelt und Klima“ ein.
(2)In diesen Pilotstudien sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Studien werden von der Kommission (Eurostat) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den wichtigsten Interessenträgern bewertet. In der Bewertung werden der Nutzen und die zusätzlichen Kosten und der Mehraufwand für die Verbesserungen berücksichtigt, die den Unternehmen und den nationalen statistischen Stellen für diese Studien entstehen.
(3)Im Anschluss an die Bewertung gemäß Absatz 2 erstellt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Bericht über die Ergebnisse der Studien gemäß Absatz 1. Dieser Bericht wird öffentlich zugänglich gemacht.
(4)Die Kommission berichtet bis 7. Januar 2022 und danach alle zwei Jahre über die Fortschritte, die im Hinblick auf die in Absatz 1 genannten Pilotstudien insgesamt erzielt wurden. Diese Berichte werden öffentlich zugänglich gemacht. Die Kommission fügt diesen Berichten gegebenenfalls und unter Berücksichtigung der Bewertung der Ergebnisse gemäß Absatz 2 Vorschläge zur Einführung neuer Datenanforderungen bei.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 20 REG_2019_2152 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 20 REG_2019_2152 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.