Art. 7

REG_2019_216 · über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates

(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2 gelten ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich endet.
(3)Andere als die in Absatz 2 genannten Artikel gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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