Art. 9b – Aufforderung zur Untersuchung im Zusammenhang mit der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

REG_2019_2175 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

(1)In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verhinderung und Bekämpfung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 kann die Behörde, wenn ihr Hinweise auf wesentliche Verstöße vorliegen, eine zuständige Behörde nach Artikel 4 Nummer 2 Ziffer iii auffordern: a) mögliche Verstöße von Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors gegen das Unionsrecht und — sofern das einschlägige Unionsrecht in Form von Richtlinien vorliegt oder den Mitgliedstaaten ausdrücklich Optionen einräumt — Verstöße gegen die nationalen Rechtsvorschriften, soweit sie Richtlinien umsetzen oder den Mitgliedstaaten im Unionsrecht eingeräumte Optionen ausüben, zu untersuchen; und b) in Erwägung zu ziehen, Sanktionen gegen solche Wirtschaftsbeteiligte bei derartigen Verstößen zu verhängen. Gegebenenfalls kann sie eine zuständige Behörde nach Artikel 4 Nummer 2 Ziffer iii auch auffordern, die Annahme eines an diesen Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors gerichteten Beschlusses im Einzelfall in Erwägung zu ziehen, der verlangt, dass dieser alle Maßnahmen ergreift, die notwendig sind, um seinen Verpflichtungen nach unmittelbar anwendbarem Unionsrecht oder nach den nationalen Rechtsvorschriften, soweit sie Richtlinien umsetzen oder den Mitgliedstaaten im Unionsrecht eingeräumte Optionen ausüben, nachzukommen, einschließlich der Einstellung jeder Tätigkeit. Die in diesem Absatz genannten Aufforderungen führen nicht dazu, dass die laufenden Aufsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde, an die die jeweilige Aufforderung gerichtet ist, behindert werden.
(2)Die zuständige Behörde kommt jeder an sie nach Absatz 1 gerichteten Aufforderung nach und unterrichtet die Behörde möglichst bald und spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen über die Schritte, die sie unternommen hat oder zu unternehmen gedenkt, um dieser Aufforderung nachzukommen.
(3)Unbeschadet der Befugnisse der Kommission nach Artikel 258 AEUV findet Artikel 17 der vorliegenden Verordnung Anwendung, falls eine zuständige Behörde die Behörde nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen über die Schritte unterrichtet, die sie unternommen hat oder zu unternehmen gedenkt, um Absatz 2 des vorliegenden Artikels nachzukommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9b REG_2019_2175 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9b REG_2019_2175 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.