ErwGr. 48

REG_2019_2175 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Kleinanleger sollten bei ihrer Entscheidung zugunsten eines bestimmten Finanzinstruments angemessen über potenzielle Risiken informiert werden. Der Rechtsrahmen der Union zielt darauf ab, das Risiko missbräuchlicher Verkäufe von Finanzprodukten, die den Bedürfnissen oder Erwartungen eines Kleinanlegers nicht entsprechen, zu verringern. Zu diesem Zweck wurden mit der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 strengere organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln eingeführt, um sicherzustellen, dass Wertpapierfirmen im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Diese Vorschriften beinhalten eine bessere Offenlegung von Risiken an die Kunden, eine bessere Bewertung der Eignung der empfohlenen Produkte und die Verpflichtung zum Vertrieb von Finanzinstrumenten an den bestimmten Zielmarkt unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Solvenz des Emittenten. Die ESMA sollte von ihren Befugnissen umfassend Gebrauch machen, um Aufsichtskonvergenz zu gewährleisten und die nationalen Behörden bei ihrem Streben nach einem hohen Niveau des Anlegerschutzes und der wirksamen Beaufsichtigung von Risiken im Zusammenhang mit Finanzprodukten zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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