ErwGr. 2

REG_2019_26 · zur Ergänzung der Unionsvorschriften über die Typgenehmigung angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union

Das zwischen den Unterhändlern vereinbarte Austrittsabkommen enthält Vorkehrungen, die die Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich auch über den Tag hinaus erlauben, ab dem die Verträge auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar sind. Wenn dieses Abkommen in Kraft tritt, werden die Unionsvorschriften über die Typgenehmigung nach Maßgabe des Abkommens während des Übergangszeitraums für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich gelten und nach dem Ende dieses Zeitraums außer Kraft treten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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