ErwGr. 9

REG_2019_26 · zur Ergänzung der Unionsvorschriften über die Typgenehmigung angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union

Damit Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten weiter produziert und in Verkehr gebracht werden können, sollten die Anforderungen, die ihre Typen für die Genehmigung durch die Typgenehmigungsbehörde eines Mitgliedstaats außer dem Vereinigten Königreich erfüllen müssen, die Anforderungen sein, die für das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten gelten, und nicht die Anforderungen für neue Typen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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