ErwGr. 5

REG_2019_268 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 200/2010, (EU) Nr. 517/2011, (EU) Nr. 200/2012 und (EU) Nr. 1190/2012 in Hinblick auf bestimmte Salmonellenuntersuchungs- und -beprobungsmethoden bei Geflügel

Andere Methoden, die in angemessener Weise anhand der Referenzmethoden validiert wurden, müssen als den Referenzmethoden gleichwertig angesehen werden. Die Anwendung anderer Methoden ist derzeit gemäß Nummer 3.4 der Anhänge der Verordnungen (EU) Nr. 200/2010, (EU) Nr. 517/2011, (EU) Nr. 200/2012 und (EU) Nr. 1190/2012 auf Lebensmittelunternehmen beschränkt. Allerdings sollten auch die zuständigen Behörden andere Methoden nutzen dürfen, da es keinen Grund dafür gibt, die Anwendung validierter anderer Methoden nur auf Lebensmittelunternehmen zu beschränken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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