ErwGr. 1

REG_2019_37 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (2) enthält eine Unionsliste der zugelassenen Stoffe, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. In Anhang III der genannten Verordnung sind den Lebensmittelsimulanzien, deren Verwendung bei Prüfungen zum Nachweis der Konformität von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung sind, vorgeschrieben ist, die Migrationsgrenzwerte gemäß den Artikeln 11 und 12 der genannten Verordnung zugeordnet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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