ErwGr. 2

REG_2019_414 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2020 zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen sowie Beschäftigung

Nach Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind jedes Jahr Durchführungsmaßnahmen zur Spezifizierung der sekundären Zielgebiete und -variablen festzusetzen, die in dem entsprechenden Jahr in die Querschnittkomponente von EU-SILC aufzunehmen sind. Daher sollten Durchführungsmaßnahmen zur Spezifizierung der sekundären Zielvariablen und ihrer Identifikatoren für das Modul 2020 zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen sowie Beschäftigung angenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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