ErwGr. 5

REG_2019_497 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

In der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sind die Vorschriften und Regelungen festgelegt, um Fischern und Eignern von Fischereifahrzeugen bei vorübergehender Einstellung der Fischereitätigkeiten eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Der Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union und der sich daraus ergebende Verlust des Zugangs zu den Gewässern dieses Staates und zu den entsprechenden Fangmöglichkeiten zählen nicht zu den Kriterien für eine vorübergehende Einstellung von Fangtätigkeiten, für die eine finanzielle Entschädigung gewährt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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