Art. 1 – Begriffsbestimmungen

REG_2019_500 · zur Einführung von Notfallmaßnahmen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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