Art. 7 – Bericht

REG_2019_500 · zur Einführung von Notfallmaßnahmen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Ein Jahr nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht befasst sich insbesondere mit den praktischen Problemen, die für die betroffenen Personen auftreten, einschließlich der mangelnden Kontinuität bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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