ErwGr. 14

REG_2019_515 · über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008

Entscheidungen der mitgliedstaatlichen Gerichtsbarkeit über die Rechtmäßigkeit von Fällen, in denen Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, aufgrund einer nationalen technischen Vorschrift der Zugang zum Markt in einem anderen Mitgliedstaat verwehrt wird oder in denen Sanktionen verhängt werden, sollten vom Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung ausgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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