ErwGr. 37

REG_2019_515 · über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008

SOLVIT ist ein von den Verwaltungen jedes Mitgliedstaats bereitgestellter Dienst, der Lösungen für Personen sowie für Unternehmen finden soll, wenn ihre Rechte durch die Behörden eines anderen Mitgliedstaats verletzt wurden. Die Grundsätze für die Arbeitsweise von SOLVIT werden in der Empfehlung 2013/461/EU der Kommission (12) dargelegt, in der vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat eine SOLVIT-Stelle einrichtet, der angemessene personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Beteiligung der SOLVIT-Stelle an SOLVIT sicherzustellen. Die Kommission sollte SOLVIT und die damit verbundenen Vorteile insbesondere bei Unternehmen bekannter machen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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