Art. 14 – .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe

REG_2019_517 · über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

(1)Die Kommission setzt eine .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe ein. Die .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe hat folgende Aufgaben: a) Beratung der Kommission bei der Durchführung dieser Verordnung; b) Abgabe von Stellungnahmen an die Kommission zu strategischen Fragen der Organisation und Verwaltung der TLD .eu, auch zu Fragen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit und dem Datenschutz; c) Beratung der Kommission in Fragen der Überwachung und Beaufsichtigung des Registers, insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung gemäß Artikel 10 Buchstabe l; d) Beratung der Kommission zu bewährten Verfahren für Strategien und Maßnahmen gegen die missbräuchliche Registrierung von Domänennamen, insbesondere gegen Registrierungen, bei denen keine Rechte oder berechtigte Interessen bestehen, und gegen Registrierungen, die in böswilliger Absicht verwendet werden.
(2)Die Kommission trägt bei der Durchführung dieser Verordnung den Ratschlägen der .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe Rechnung.
(3)Die .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe setzt sich aus Vertretern von in der Union niedergelassenen Interessenträgern zusammen. Diese Vertreter stammen aus der Privatwirtschaft, von technischen Organisationen, der Zivilgesellschaft und dem Hochschulbereich sowie den Behörden der Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen. Die Vertreter, die weder aus den Behörden der Mitgliedstaaten noch aus internationalen Organisationen stammen, werden von der Kommission auf der Grundlage eines offenen, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahrens ernannt, wobei dem Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter umfassend Rechnung getragen wird.
(4)Unbeschadet des Absatzes 3 kann der .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe ein Vertreter von außerhalb der Union niedergelassenen Interessengruppen angehören.
(5)Den Vorsitz der .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe führt ein Vertreter der Kommission oder eine von der Kommission ernannte Person. Die Kommission leistet Sekretariatsdienste für die .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 REG_2019_517 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 REG_2019_517 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.