Art. 5 – Sprachen, anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit

REG_2019_517 · über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

(1)Die Registrierung von Domänennamen erfolgt in allen Schriftzeichen der Amtssprachen der Organe der Union, gemäß den vorliegenden internationalen Normen und nach Maßgabe der einschlägigen Protokolle für internationale Domänennamen.
(2)Unbeschadet der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) und der Rechte und Pflichten, die sich aus internationalen Übereinkünften ergeben und von den Mitgliedstaaten oder der Union anerkannt werden, darf in Verträgen zwischen dem Register und Registrierstellen sowie in Verträgen zwischen Registrierstellen und Registranten als anwendbares Recht kein anderes Recht als das Recht eines Mitgliedstaats und als zuständige Streitbeilegungsstelle kein Gericht, Schiedsgericht oder sonstige Stelle außerhalb der Union bestimmt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2019_517 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2019_517 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.