ErwGr. 15

REG_2019_517 · über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

Die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN — Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat gegenwärtig die Zuständigkeit für die Koordinierung der Delegierung der Kürzel, die ccTLDs verkörpern, an bestimmte Register. Das Register sollte einen entsprechenden Vertrag mit der ICANN schließen, in dem die Delegierung des ccTLD-Kürzels .eu unter Beachtung der vom Beratungsausschuss der Regierungen (GAC — Governmental Advisory Committee) festgelegten einschlägigen Grundsätze geregelt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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