ErwGr. 19

REG_2019_517 · über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

Ein Domänenname, der mit einem anderen Namen, an dem Rechte nach nationalem oder Unionsrecht bestehen, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt und der registriert worden ist, ohne dass Rechte oder ein legitimes Interesse an diesem Domänennamen bestehen, sollte grundsätzlich widerrufen und erforderlichenfalls dem rechtmäßigen Inhaber übertragen werden. Wenn feststeht, dass ein Domänenname in böswilliger Absicht verwendet wurde, sollte er stets widerrufen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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