ErwGr. 6

REG_2019_529 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Grundlage für die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Fischereifahrzeuge der Union im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) sind die Angaben in den Fangplänen, Kapazitätsmanagementplänen und Aufzuchtmanagementplänen für Roten Thun, die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelt werden. Die Unterrichtung über diese Fischereiaufwandsbeschränkungen erfolgte durch den Unionsplan, der von der ICCAT auf der Zwischentagung des Panels 2, die am 4./5. März 2019 stattgefunden hat, gebilligt wurde. Die Fischereiaufwandsbeschränkungen sollten als Teil der Fangmöglichkeiten festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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