ErwGr. 8

REG_2019_543 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Anhänge I, III und IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aktualisierung der Bezugnahmen auf bestimmte Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und der Aufnahme bestimmter Regelungen

Am 1. September 2018 traten die neuen UN-Regelungen Nr. 140 (6) und Nr. 141 (7) in Kraft. Herstellern sollte ausreichend Zeit gewährt werden, damit sie ihre Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anpassen können. Deshalb sollte klargestellt werden, dass diese Anforderungen für die Zwecke der EG-Typgenehmigung nur für neue Fahrzeugtypen hinsichtlich ihrer elektronischen Fahrdynamik-Regelsysteme (ESC-Systeme) und Reifendrucküberwachungssysteme gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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