ErwGr. 2

REG_2019_629 · zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Wie aus dem Bericht hervorgeht, den der Gerichtshof dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 14. Dezember 2017 vorgelegt hat, ist der Gerichtshof der Ansicht, dass in diesem Stadium keine Änderungen an der Behandlung der ihm nach Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen vorzuschlagen sind. Die Vorlagen zur Vorabentscheidung stellen das Schlüsselelement des Gerichtssystems der Union dar und werden zügig behandelt, sodass eine Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in bestimmten, in der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union festgelegten Sachgebieten auf das Gericht gegenwärtig nicht geboten ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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