ErwGr. 6

REG_2019_651 · über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Am 30. Januar 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass die vorgelegten wissenschaftlichen Daten nicht ausreichen, um einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verzehr von „Nutrimune®“ (pasteurisierte Magermilch von der Kuh, fermentiert mit Lactobacillus paracasei CBA L74) und der Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen herzustellen. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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