ErwGr. 3

REG_2019_712 · zur Sicherstellung des Wettbewerbs im Luftverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 868/2004

In einem Umfeld, in dem sich der Wettbewerb zwischen den Akteuren im Luftverkehr weltweit verschärft hat, ist fairer Wettbewerb ein unverzichtbarer allgemeiner Grundsatz beim Betrieb internationaler Luftverkehrsdienste. Dieser Grundsatz wird insbesondere im Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (im Folgenden „Chicagoer Abkommen“) bestätigt, in dessen Präambel die Notwendigkeit betont wird, internationale Luftverkehrsdienste auf der Grundlage gleicher Möglichkeiten einrichten zu können. In Artikel 44 des Chicagoer Abkommens heißt es weiter, dass die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Entwicklung des internationalen Luftverkehrs fördern soll, um zu gewährleisten, dass für jeden Vertragsstaat eine angemessene Möglichkeit besteht, internationale Luftverkehrsunternehmen zu betreiben und um eine unterschiedliche Behandlung von Vertragsstaaten zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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