ErwGr. 9

REG_2019_712 · zur Sicherstellung des Wettbewerbs im Luftverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 868/2004

Die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtbranche der Union hängt von der Wettbewerbsfähigkeit jedes Bestandteils der Wertschöpfungskette in der Luftfahrt ab und kann nur durch eine Reihe einander ergänzender Maßnahmen aufrechterhalten werden. Die Union sollte in einen konstruktiven Dialog mit Drittländern treten, um eine Grundlage für einen fairen Wettbewerb zu finden. In diesem Zusammenhang bedarf es nach wie vor wirksamer, angemessener und abschreckender Rechtsvorschriften, um die Voraussetzungen für eine hochwertige Verkehrsanbindung der Union aufrechtzuerhalten und einen fairen Wettbewerb mit Luftfahrtunternehmen aus Drittländern zu gewährleisten. Die Kommission sollte zu diesem Zweck befugt sein, Untersuchungen durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sollten zur Verfügung stehen, wenn wettbewerbsverzerrende Praktiken Luftfahrtunternehmen der Union schädigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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